AGB GSE electronic
Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Allgemeines
Diese Bedingungen sind Bestandteil aller Verträge für Lieferungen und Leistungen von uns.
Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für uns unverbindlich, auch wenn sie der Bestellung zugrunde gelegt werden und wir ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen haben.
Sondervereinbarungen sind für uns nur gültig, wenn wir diesen zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben.
Angebote sowie gleichwertige Mitteilungen und hierzu gemachte Angaben sind stets freibleibend.
2. Aufträge
Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Bei Leiterplatten oder Frontplatten sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Menge zulässig.
3. Korrekturabzüge und Freigabemuster
Die Begutachtung und Freigabe von Korrekturabzügen, Layouts und Mustern durch den Besteller, entbindet uns von jeder Haftung für nicht beanstandete Fehler.
Der Besteller, der neben einem Auftrag zur Entflechtung eines Stromlaufplanes auch Leiterplatten (Prototypen oder Kleinserien) hiervon in Auftrag gibt, ist verpflichtet, nach Erstellung der Fertigungsunterlagen diese, insbesondere die durchgeführte Entflechtung, auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Für fehlerhafte Leiterplatten durch Entflechtungsfehler übernehmen wir keine Verantwortung.
4. Werkzeuge und Vorrichtungen
Werkzeuge, Vorrichtungen und Druckeinrichtungen werden nur mit Kostenanteilen berechnet. Sie bleiben unser Eigentum.
5. Preise und Zahlung
Unsere Preise verstehen sich ab Werk, ohne Mehrwertsteuer.
Kosten für Verpackung und Versand stellen wir gesondert in Rechnung.
Rechnungen die unsere eigenen Produkte betreffen, sind innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum, rein netto zahlbar.
Für Zahlungen innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum, gewähren wir 2% Skonto.
Bei Neukunden sind die ersten 3 Bestellungen durch Vorauskasse zahlbar, wir gewähren hierbei 2% Skonto, bei Zahlung innerhalb 10 Tagen.
Rechnungen die Entwicklungen und kundenspezifische Produktherstellung betreffen, sind innerhalb 10 Tagen ohne Abzug zu bezahlen.
Weiterhin sind für derartige Aufträge, vom Besteller individuell vereinbarte Vorauszahlungen zu leisten, die nach unserer Auftragsbestätigung sofort und ohne Abzug fällig sind.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen und Mahngebühren berechnet.
6. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung unserer Forderungen unser Eigentum. Die Waren dürfen im ordnungsgemäßen Verkehr weiterveräußert oder weiterverarbeitet werden. Der Besteller darf die gelieferte Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen.
7. Lieferzeiten
Die Liefertermine sind unter Voraussetzung abgegeben bzw. bestätigt, dass Übereinstimmung mit dem Besteller über die Ausführung und Abwicklung des Auftrages besteht und die vom Besteller zu liefernden, zur Herstellung benötigten Unterlagen, bei uns vorliegen.
Die Lieferzeit wird nach bestem Ermessen abgegeben, sie ist unverbindlich.
Wird die Herstellung oder Lieferung der bestellten Ware durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, für uns unmöglich oder wesentlich erschwert, gleichgültig ob die Umstände in unserem Werk oder bei unserem Vorlieferanten eintreten (z.B. höhere Gewalt, Betriebs- oder Fertigungsstörungen, insbesondere Computer- und Maschinenausfälle, Brand, Arbeitskonflikt, nicht frist- oder ordnungsgemäße Belieferung durch unseren Vorlieferanten etc.), so sind wir für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkungen von der Lieferpflicht befreit.
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
8. Gefahrenübergang
Jede Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Ware (oder Filme, Layouts, Disketten) unser Haus verlässt.
9. Gewährleistung
Der Besteller hat etwaige Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Unwesentliche oder kleine Mängel an Material, Oberfläche oder Farbe, die durch Eigenart der Herstellung bedingt sind, berechtigen nicht zur Reklamation.
Bei fristgerechter, berechtigter Reklamation steht es uns frei, die gelieferte Ware nachzuarbeiten oder Ersatz zu liefern. Weitergehende Ansprüche des Bestellers irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Der Besteller hat insbesondere keinen Anspruch auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages, Minderung des vereinbarten Kaufpreises oder Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, einschließlich Gewinnentgang, die unmittelbar auf die Mängel zurückzuführen sind. Unsere Pflicht zur Reklamationsanerkennung entfällt bei jeder auch nur teilweisen Weiterverarbeitung der gelieferten Ware.
Fordert der Besteller die Herausgabe der von uns erstellten Unterlagen, insbesondere der Originalfilme oder auch abgespeicherte Daten der Leiterplatten- oder Frontplattenentwürfe, erlischt damit jegliche Gewährleistung.
Entwicklungsfehler werden kostenlos behoben.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine Regelung treten, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist Oberriexingen, Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns ist, soweit zulässig, Vaihingen an der Enz.